Arbeitshilfe Februar 2019

Rückwechsel von der Tonnagebesteuerung zum Bestandsvergleich: keine Fortführung der Anschaffungskosten des Schiffs als AfA-Bemessungsgrundlage?

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Rückwechsel von der Tonnagebesteuerung zum Bestandsvergleich: Bemisst sich die weitere AfA bis zum Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Schiffs nach dem gemäß § 5a Abs. 6 EStG auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der letztmaligen Anwendung der Tonnagebesteuerung anzusetzenden Teilwert, oder sind die – ggf. bereits bis auf den Schrottwert abgeschriebenen-- Anschaffungskosten des Schiffs weiter fortzuführen? – Ist der Gewinn aus der Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 9 Nr. 3 oder jedenfalls nach § 2 Abs. 1 GewStG um 80 % zu kürzen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB SAAAF-88553