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NWB BB 12/2016 S. 357

A1-Bescheinigungen: Ab 2017 online

Wer vorübergehend im europäischen Ausland arbeiten möchte, benötigt eine A1-Bescheinigung. Um kurzfristig reagieren zu können, erfolgen Antrag und Bescheinigung ab 2017 online. Die bearbeitenden Stellen senden die Bescheinigungen innerhalb von drei Arbeitstagen maschinell zurück. Nach zwei Jahren Probelauf soll das Verfahren für Arbeitgeber verpflichtend werden.

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