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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 25 | Haushaltsnahe Handwerkerleistungen: Mindert Versicherungsleistung die abzugsfähigen Kosten?

Versicherungsleistungen mindern nach einem aktuellen Urteil des FG Münster bei der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen die abzugsfähigen Kosten. Der Steuerpflichtige sei wirtschaftlich nicht belastet, wenn seine Aufwendungen erstattet wurden. Das FG hat die Revision nicht zugelassen. Es wurde jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

Um die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der eigenen Wohnung nach § 35a EStG geht es jetzt als Nächstes.

Das Finanzgericht Münster hatte jüngst über folgenden Fall zu entscheiden: Ein Steuerbürger hatte einen Wasserschaden erlitten. Das ist ja in den letzten Monaten leider gar nicht so selten passiert. Der Handwerker berechnete für die Beseitigung des Schadens rund 3.000 €. Die Versicherung erstattete die Aufwendungen in voller Höhe. In seiner Einkommensteuererklärung setzte der Steuerzahler dennoch die Handwerkerkosten an und beantragte die Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Das Finanzamt lehnte dies ab – aufgrund der Regulierung des Schadens durch die Versicherung.

Ein Grundsatz im Steuerrecht lautet: Werden Aufwendungen von Dritter Stelle erstattet – zum Beispiel von einer Versicherung –, können sie nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Der ...

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