Bernhard Schmitz, Petra Lorey, Richard Harder

Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer

2. Aufl. 2016

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62662-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64602-7

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Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer (2. Auflage)

V. Kernberufspflichten (§ 43 WPO; §§ 1 ff. und 28 ff. BS WP/vBP)

1. Allgemeines

Die Berufspflichten der WP und vBP gehören zum Kernbereich der WPO.

Die wesentlichen Berufspflichten sind gem. § 43 Abs. 1 WPO:

  • Unabhängigkeit

  • Unbefangenheit

  • Kritische Grundhaltungen bei Abschlussprüfungen

  • Unparteilichkeit

  • Verschwiegenheit

  • Gewissenhaftigkeit

  • Eigenverantwortlichkeit

Die von der WPK erlassene Berufssatzung (BS) konkretisiert einzelne dieser Berufspflichten und zwar für folgende Bereiche:

  • Teil 1: §§ 1–22 Allgemeine Berufspflichten

  • Teil 3: §§ 28–44 Besondere Berufspflichten bei der Durchführung von Prüfungen und der Erstattung von Gutachten

  • Teil 4: §§ 45–63 Berufspflichten zur Qualitätssicherung

Weitere Vorgaben finden sich in der gemeinsamen Stellungnahme der WPK und des IDW: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis. Danach hat die WP-Praxis Regelungen einzuführen, mit denen die Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten hinreichend sichergestellt ist.

2. Unabhängigkeit (§ 43 Abs. 1 Satz 1 WPO; § 2 BS WP/vBP)

2.1 Begriff der Unabhängigkeit

Der WP muss frei von Bindungen und Einflüssen sein, die seine Unabhängigkeit und Unbefangenheit beeinträchtigen können. Unabhängig ist, wer frei von Bindungen die berufliche Entscheidungsfreiheit ausüben k...

Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer

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