PiR Nr. 10 vom Seite 3

Der Aktenbereich

Das Ordnen und Strukturieren der für Sie wichtigen Dokumente gestalten sich klar und transparent in der NWB Datenbank. Befinden Sie sich beispielsweise in einem aufgerufenen Dokument, finden Sie in der grauen Leiste mit den verschiedenen Icons einen Stern.

Dahinter verbergen sich gleich zwei praktische Funktionen – die Möglichkeit, das Dokument als Favorit abzuspeichern, und die Option, das Dokument in einer Akte abzulegen. Erstere Lösung dient dazu, sich schnell etwas zu merken, um es ggf. später zu lesen. Zweitere dient dazu, sich einen Ordner anzulegen, um verschiedene Dokumente dauerhaft an einem Ort zu speichern.

Wenn Sie die Option „In Akte ablegen“ auswählen, wird Ihnen in einem Dialogfenster die Möglichkeit geboten, das Dokument in einer vorhandenen Akte abzulegen oder eine neue Akte anzulegen. Sobald Sie bspw. der neuen Akte einen Namen gegeben und auf „Anlegen“ geklickt haben, ist das gerade geöffnete Dokument in dieser Akte abgespeichert.

Auch der Aufbau der Akten ist übersichtlich gestaltet: Gehen Sie zum Beispiel von der Datenbankseite über die Favoriten direkt in Ihre Akten; linker Hand finden Sie Ihre schon erstellten Akten – falls Sie lieber erst eine Akte anlegen und dann nach passendem Material suchen möchten, können Sie eine solche hier erstellen.

Direkt an den Dokumenten finden Sie Icons. So können Sie Dokumente komfortabel von einer Akte in die nächste verschieben oder ein Dokument löschen. Das Glockensymbol ermöglicht es Ihnen zu entscheiden, ob ein Dokument so wichtig für Sie ist, dass Sie unverzüglich darüber informiert werden wollen, sobald es eine Aktualisierung hierzu gibt.

Beispiel

Die EU übernimmt Änderungen, wie zuletzt am geschehen, und Sie möchten diese direkt nachvollziehen können? Kein Problem! Versehen Sie die IAS/IFRS-Standards in Ihrer Akte mit dem Glockensymbol. Sobald die Glocke blau wird, werden Sie künftig über Neuerungen zum Dokument informiert. Diese Info bekommen Sie natürlich komfortabel per E-Mail mitsamt dem Titel des aktualisierten Dokuments, den Sie direkt anklicken können, um sich selbst ein Bild von den Neuerungen zu machen.

Fundstelle(n):
PiR 10/2016 Seite 3
GAAAF-83366