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StuB Nr. 15 vom Seite 594

Kleinbetragsrechnungsgrenze: Anhebung ab 2017 geplant

StB Michael Seifert, Troisdorf

Das BMWi hat am den Referentenentwurf eines zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG II) veröffentlicht. Mit dem BEG II sollen vor allem sehr kleine Betriebe bis drei Mitarbeiter entlastet werden. Vorgesehen ist neben der Anhebung der Kleinunternehmergrenze auch die Anhebung der Kleinbetragsrechnungsgrenze von bislang 150 € auf 200 € (§ 33 UStDV). Eine Kleinbetragsrechnung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,

  2. das Ausstellungsdatum,

  3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und

  4. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

Es müssen damit nicht sämtliche Rechnungsangaben des § 14 Abs. 4 UStG aufgeführt werden.

Praxishinweis

Die Anhebung der Kleinbetragsrechnungsgrenze soll ab dem gelten. Die Verbände haben sich z. T. für eine weitergehende Anhebung auf 400 € ausgesprochen. Der Verlauf des Gesetzg...

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