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STFAN Nr. 8 vom Seite 8

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Merker, Steuerberater; München

Bereits der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sah eine Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in dieser Legislaturperiode vor. Mit dem am vom Deutschen Bundestag verabschiedeten gleichnamigen Gesetz wurde dieses Vorhaben umgesetzt. Der Gesetzgeber reagiert damit zum einen auf die zunehmende Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens und zum anderen auf die Tatsache, dass der Finanzverwaltung weniger Personal zur Verfügung steht. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Inhalte des Gesetzes, dem der Bundesrat am zugestimmt hat.

Erstellung und Abgabe der Steuererklärung

Abgabefrist

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung nicht beratener Steuerpflichtiger wird erstmals für die Steuererklärung 2018 von fünf auf sieben Monate verlängert (§ 149 Abs. 2 AO).

Sollte der Steuerpflichtige den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des siebten Monats, der auf den Schluss des in dem Kalenderjahr begonnenen Wirtschaftsjahres folgt.

Für steuerlich vertretene Steuerpflichtige (sogenannte Beraterfälle) wird eine Frist bis zum letzte...