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Neuregelungen zur IT-Sicherheit
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAF-75737 Gefahren bisher noch unbekannten Ausmaßes lauern hinter einer bedenkenlosen Zurverfügungstellung von IT-Infrastruktur, von der auch Steuerberater nicht ausgenommen sind. Seit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes werden alle Unternehmer, die auf digitalem Weg Informationen mit ihren Kunden, Mandanten oder Patienten austauschen, verpflichtet, die angebotenen elektronischen Dienste besonderen Sicherheitsvorkehrungen zu unterziehen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Zielsetzungen des IT-Sicherheitsgesetzes
[i]Steuerberater als DiensteanbieterVordergründig sollte mit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes die Cyberkriminalität bekämpft werden. Angriffen speziell auf IT-Systeme, die für die Grundversorgung der Gesellschaft unentbehrlich sind, sollte durch branchenspezifische Mindeststandards und Meldepflichten vorgebeugt werden. Daneben wurden Sicherheitsvorkehrungen für alle Diensteanbieter, so auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, neu eingeführt.
Regelungsinhalte, von denen Berufsgeheimnisträger u. a. betroffen sind
[i]Moderne Verschlüsselungstechnik als Sicherheitsvorkehrung Bieten Steuerberater auf ihrer Homepage die Möglichkeit an, dass ihre Mandanten über ein Kontaktformular digital Daten mit ihnen austauschen können, i...