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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 5381/13 EFG 2016 S. 684 Nr. 8

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3

Verkauf von Calling-Karten ist Vermittlungsleistung, wenn der Erwerber nicht davon ausgehen kann, dass der Veräußerer die Telekommunikationsleistung selbst erbringen werde

Leitsatz

Mit dem Verkauf sog. Calling-Karten (Telefonkarten) werden jedenfalls dann keine Telekommunikationsleistungen, sondern lediglich Vermittlungsleistungen für Leistungen der Plattformbetreiber erbracht, wenn die Erwerber der Karten unter keinem Gesichtspunkt davon ausgehen können, dass der Verkäufer die Telekommunikationsleistungen selbst erbringen werde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 684 Nr. 8
UStB 2016 S. 240 Nr. 8
NAAAF-72864

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.01.2015 - 5 K 5381/13

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