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Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines Insolvenzverwalters
sowie vom
Sowohl der V. Senat als auch der XI. Senat des BFH haben sich mit der Frage des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen eines Insolvenzverwalters auseinandergesetzt. Im durch den XI. Senat geht es um den Vorsteuerabzug bei einer Nachlassinsolvenzverwaltung. Im des V. Senats geht es um die Frage des Vorsteuerabzugs bei einem Insolvenzverfahren einer KG. Beide Urteile sind grundlegend für den Vorsteuerabzug aus den Dienstleistungen eines Insolvenzverwalters. Im Verfahren vor dem XI. Senat ging es im Wesentlichen um die Abgrenzung zwischen privatem und unternehmerischem Leistungsbezug. Im zweiten Verfahren stand die Vorsteueraufteilung zwischen vorsteuerschädlichen bzw. unschädlichen Umsätzen im Vordergrund.
A. Leitsätze
Dient ein Insolvenzverfahren über einen Nachlass sowohl der Befriedigung von Verbindlichkeiten des vormals als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigten Erblassers wie auch der Befriedigung von dessen Privatverbindlichkeiten, ist der Gesamtrechtsnachfolger aus den Leistungen des Insolvenzverwalters grundsätzlich im Verhältnis der unternehmer...