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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 97/14

Gesetze: AO § 68 Nr. 2 Buchst. B, UStG 2008 § 12 Abs. 2 Nr. 8

Umsatzsteuer: Zweckbetrieb, Leistungen von Jugendherbergen, Ermäßigter Steuersatz

Leitsatz

  1. Soweit Leistungen eines Stpfl. seinen Satzungszwecken nach § 4 Nr. 24 UStG unmittelbar dienen, sind sie umsatzsteuerfrei.

  2. Leistungen an allein reisende Erwachsene fallen nicht darunter, denn sie dienen nicht unmittelbar dem Satzungszweck des Klägers.

  3. Zu den Voraussetzungen des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG.

  4. Leistungen von Jugendherbergen an allein reisende Personen über 27 Jahre werden i.R. eines Zweckbetriebes erbracht und unterliegen dem ermäßigten Steuersatz, wenn diese Leistungen nicht mehr als 10 % des gesamten Umsatzes ausmachen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAF-18600

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 23.10.2014 - 5 K 97/14

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