BBK Nr. 23 vom Seite 1065

Weihnachten im November: Steueränderungsgesetz 2015

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Umsatzsteuerliche Änderungen

Gesetzgeberische [i]Schneller Überblick über alle Änderungen des UStGTradition ist es, die Fachwelt kurz vor Weihnachten mit meist mehr und selten weniger umfangreichen Steueränderungsgesetzen zu beschenken. So ist dann unterm Weihnachtsbaum und zwischen den Jahren für ausreichend Lektüre gesorgt, treten die Änderungen doch in der Regel auch wenige Tage später zum 1. 1. in Kraft. Jahressteuergesetz nennt sich die Geschenkbox und umfasst neben substanziellen meist auch einen großen Teil eher redaktioneller Änderungen. In diesem Jahr fiel das gesetzgeberische Weihnachten quasi auf den , denn mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt erblickte zwar kein Jahressteuergesetz das Licht der Welt, das „Steueränderungsgesetz 2015“ wirkt aber letztlich gleich. In einem ersten Überblicksbeitrag fasst Karl-Hermann Eckert die Änderungen zur Umsatzsteuer zusammen. Mit der tabellarischen Übersicht am Ende des Beitrags kann jeder Unternehmer schnell ermitteln, ob es Handlungsbedarf gibt und wo der liegen könnte.

Über [i]bbk-leserfrage@nwb.dedie E-Mail-Adresse bbk-leserfrage@nwb.de schildern uns Leser immer wieder fachliche Probleme, die wir nach Möglichkeit in der BBK aufgreifen. Der Fall zum Beitrag ab Seite 1104 kam im Zuge der Jahresabschlussarbeiten ans Licht:

Der Bearbeiter fand in den Daten des kleinen Gewerbebetriebs eines selbst buchenden Mandanten eine Rechnung über Rechtsanwalts- und Notarkosten für einen Übertragungsvertrag, eine Rechnung über Beerdigungskosten und einige Zahlungen, die als „Rente“ bezeichnet waren. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass der Betrieb endgültig vom Vater auf den Sohn im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen worden war. Der Sohn hatte sich verpflichtet, dem krankheitsbedingt schon länger nicht mehr aktiv tätigen Vater eine lebenslange Rente zu zahlen und sollte auch für die Beerdigung aufkommen. Schon kurze Zeit nach der Übertragung verstarb der Vater, Alleinerbin des übrigen Vermögens war jedoch nicht der Sohn, sondern die Schwester.

Es [i]Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungenstellte sich die Frage, ob die Notarkosten, die Beerdigungskosten und die Rente womöglich ganz oder in Teilen als Betriebsausgaben abzugsfähig sein könnten. Wenig überraschend jedenfalls war dies das vom Steuerpflichtigen erstrebte Ziel. Hans Walter Schoor nimmt die Leserfrage zum Anlass, einmal das Institut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen in kompakter Form darzustellen und zu erklären, warum es so einfach leider nicht ist.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2015 Seite 1065
IAAAF-08951