Amtshilfeübereinkommen
Anlagenübersicht
zum Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen)
- Anlage A Steuern, für die das Übereinkommen gilt (Artikel 2 Absatz 2 des Übereinkommens)
- Anlage B Zuständige Behörden (Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d des Übereinkommens)
- Anlage C Bestimmung des Begriffs „Staatsangehöriger“ im Sinne des Übereinkommens (Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e des Übereinkommens)
- Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen
Fundstelle(n):
KAAAF-08317