Übungsleiterfreibetrag für zwei ehrenamtliche Nebentätigkeiten?
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Kann bei Ausübung zweier ehrenamtlicher Nebentätigkeiten und bereits erfolgter Gewährung eines Freibetrags nach § 3 Nr. 26a EStG für eine Tätigkeit (Mitglied eines Widerspruchsausschusses) für die andere Tätigkeit (Versicherungsberatung) ein Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG oder ein weiterer Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG in Anspruch genommen werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
XAAAF-07290