Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mangelhafte Beratung vs. leichtsinniges Verhalten des Anlegers
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAF-05723 Erneut hat der NWB GAAAE-86418 eine anlegerfreundliche Entscheidung getroffen und betont, dass bei einer Falschberatung nur in Ausnahmefällen bzw. unter besonderen Umständen ein Mitverschulden und somit eine Kürzung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs angenommen werden darf. Selbst ein leichtsinniger Anleger soll sich auf den Rat des Vermittlers und Finanzexperten verlassen können und muss diesen Rat grds. nicht nachprüfen. Anderenfalls hätte der Anleger diesen Rat sonst nicht in Anspruch nehmen müssen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Der Ausgangsfall
[i]Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter AnlageberatungEin Anlageberater wurde durch einen Anleger aufgrund fehlerhafter Anlageberatung auf Schadensersatzzahlung in Anspruch genommen. Der Anleger hatte aufgrund der Empfehlung seines Anlageberaters eine Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter an einem geschlossenen Fonds über 150.000 € zzgl. 9.000 € Agio gezeichnet. Der Investitionszweck des Fonds bestand aus einem einheitlichen Mobilitätskonzept, bestehend aus einem Full-Service-Leasing, der Vermietung von Automobilen sowie den daran angebundenen Dienstleistungen und Leasinggeschäften. In dieses An...