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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 14 K 85/13 EFG 2015 S. 904 Nr. 11

Gesetze: EStG § 10b Abs. 4 Satz 2

Haftungsbescheid wegen Spendenbescheinigung für 2007

Leitsatz

  1. Zur Ausstellerhaftung bzw. zur sog. Veranlasserhaftung nach § 10b Abs. 4 Satz 2 EStG bei unrichtiger Spendenbestätigung bzw. Fehlverwendung der Spende.

  2. Eine Zuwendungsbestätigung ist unrichtig, wenn ihr Inhalt nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspricht; dabei bezieht sich die Unrichtigkeit auf die Angaben, die für den Abzug gemäß § 10b EStG wesentlich sind, d. h. insb. auf die Höhe des zugewendeten Betrags, den beabsichtigten Verwendungszweck und den steuerbegünstigten Status der Spenden empfangenen Körperschaft.

  3. Sind sog. Zuwendungsbestätigungen unrichtig, weil die Empfänger der Bestätigungen die zu Grunde liegenden Arbeitsstunden tatsächlich nicht geleistet haben, ist ein Haftungsbescheid gegen die ausstellende Einstellungskörperschaft rechtmäßig.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 904 Nr. 11
UAAAF-03983

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 15.01.2015 - 14 K 85/13

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