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FG Münster Urteil v. - 3 K 900/13 Erb EFG 2015 S. 1465 Nr. 17

Gesetze: ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Nachlassverbindlichkeit bei erst nach dem Erbfall entdecktem Schaden

Leitsatz

Kosten für die Beseitigung eines erst nach Erbfall entdeckten Ölschadens können nicht als Nachlassverbindlichkeit i.S.v. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG berücksichtigt werden. Die Verursachung des Schadens durch den Erblasser reicht für den Abzug der Aufwendungen als Nachlassverbindlichkeit nicht aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1465 Nr. 17
ErbStB 2015 S. 251 Nr. 9
FR 2016 S. 341 Nr. 7
StBW 2015 S. 607 Nr. 16
UVR 2015 S. 298 Nr. 10
DAAAE-96285

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FG Münster, Urteil v. 30.04.2015 - 3 K 900/13 Erb

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