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NWB Nr. 31 vom Seite 2289

Entstrickungsbesteuerung vor SEStEG verstößt nicht gegen Europarecht

Europarechtskonformität der Stundungsregel des § 4g EStG nicht abschließend geklärt

Dr. Florian Schiefer

[i] EuGH, Urteil vom 21. 5. 2015 - Rs. C-657/13, Verder LabTec NWB YAAAE-91181 In der Rechtssache Verder LabTec hatte der EuGH über die deutsche Entstrickungsbesteuerung bei der Übertragung von immateriellen Wirtschaftsgütern in eine niederländische Betriebsstätte im Jahr 2005 zu entscheiden. Konkret ging es um die Frage, ob eine gestreckte Aufdeckung der stillen Reserven über zehn Jahre europarechtskonform ist oder ob eine Stundung bis zur tatsächlichen Realisation erfolgen muss. Mit Urteil vom - Rs. C-657/13 NWB YAAAE-91181 erkennt der EuGH die Streckung über zehn Jahre als verhältnismäßig an und bestätigt damit seine mittlerweile ständige Rechtsprechung. Dem Urteil lag zwar ein Sachverhalt zur Rechtslage vor dem SEStEG zugrunde, jedoch lassen sich hieraus auch Rückschlüsse für die gegenwärtige Stundungsregel des § 4g EStG bei der Entstrickung von Einzelwirtschaftsgütern ziehen.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Hintergrund

[i]Einführung der Entstrickungsvorschriften durch das SEStEGIm Streitjahr (2005) galt für Überführungen in eine ausländische Betriebsstätte noch die vom BFH formulierte finale Entnahmetheorie. Erst im Zuge des SEStEG (BGBl 2006 I S. 2782) wurde eine allgemeine Entstricku...

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