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NWB EV 7/2015 S. 218

Erbschaftsteuer – Befreiung für Familienheime (FG)

Die Steuerbefreiung wegen Erwerbs eines Familienheims greift ein, wenn die Wohnung beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist und die erworbene Wohnung den Mittelpunkt des familiären Lebens darstellt. Die gelegentliche Nutzung zweier Räume stellt wie auch die unentgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken an Angehörige keine Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken dar ( NWB BAAAE-91718; Revision zugelassen).

Hintergrund: Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c Satz 1 ErbStG bleibt u. a. der Erwerb des Miteigentums an einem bebauten Grundstück durch Kinder des Erblassers von der Erbschaftsteuer befreit, soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnut...

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