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NWB BB 3/2015 S. 72

Schadensersatz bei Nichterfüllung von Urlaubsanspruch

Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig sein kann, wenn er den Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht erfüllt. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, seinem Arbeitnehmer rechtzeitig Urlaub zu gewähren. Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist gem. § 7 Abs. 3 BUrlG befristet und verfällt mit Fristablauf. Wird der Urlaubsanspruch vom Arbeitgeber nicht rechtzeitig erfüllt, haben die Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch in Form eines Ersatzurlaubs (§ 280 Abs. 1 und Abs. 3, § 283 BGB i. V. mit § 249 Abs. 1 BGB). Der Schadensersatzanspruch entfällt, wenn der Arbeitnehmer die Nichterfüllung des Anspruchs zu vertreten hat. Kann der Urlaubsanspruch aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden, hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer als Ersatzpflich...

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