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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 605/12

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1 S. 2, EStG § 15 Abs. 2, SächsKAG § 10 Abs. 2 S. 1, GewStDV § 2 Abs. 1 S. 2

Gewerbesteuerpflicht eines kommunalen Wasserversorgungsverbandes wegen Gewinnerzielungsabsicht

Leitsatz

An der Gewinnerzielungsabsicht des Unternehmens einer juristischen Person des öffentlichen Rechts fehlt es, wenn bei objektiver Betrachtung zwischen Betriebsgründung und Betriebsbeendigung ein positives Ergebnis – mithin ein Totalgewinn – nicht zu erwarten ist. Trotz erzielter Gewinne kann sich der Ausschluss eines solchen Totalgewinns aus der Zusammenschau der kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen (hier: lediglich kostendeckende Gebühren, die jedoch auch eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals beinhalten), der – eine Gewinnerzielungsabsicht verneinenden – Satzung und den tatsächlichen Betriebsergebnissen seit der Gründung ergeben, so dass im Ergebnis von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht und damit mangelnder Gewerbesteuerbarkeit auszugehen ist.

Fundstelle(n):
RAAAE-83857

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Sächsisches FG, Urteil v. 24.09.2013 - 3 K 605/12

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