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Mini- und Midijobs – Bestandsschutz- und Übergangsregelungen enden am 31. 12. 2014
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-81183Die Minijobreform zum brachte einiges an Übergangsrecht mit sich. Dieses Übergangsrecht läuft nun zum aus. Da dies zum Teil gravierende sozialversicherungsrechtliche Folgen für Betroffene haben kann, sind solche Fälle dringend zu beraten, ggf. auch neu zu gestalten und vor allem in der Lohnbuchhaltung umzusetzen. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
Ausführlicher Beitrag s..
Bestandsminijobber
[i]Weiterhin SozialversicherungsfreiheitBestandsminijobber, die vor dem mit einem regelmäßigen Entgelt von nicht mehr als 400 € monatlich angefangen haben und deren Entgelt weiter regelmäßig 400 € monatlich nicht überschreitet, bleiben auch über den hinaus sozialversicherungsfrei.
Auslaufendes Übergangsrecht bei Entgelt von 400,01 €–450 €
Mitarbeiter, die vor dem mit einem regelmäßigen Entgelt von mehr als 400 €–450 € monatlich angefangen haben, blieben damit auch nach 2012 sozialversicherungspflichtig. Dazu hatte der Gesetzgeber entsprechendes Übergangsrecht geschaffen. Dieses endet nun zum .
[i]Kein eigener Sozialversicherungsschutz mehrSofern das monatliche Entgelt in solchen Bestandsfällen ab dem regelmäßig 450 € nicht überschreitet, liegt ab dem ein Minijob vor. Der eigene Sozialversicherungsschutz geht ver...