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WP Praxis 12/2014 S. 323

BGH zur Eintragungsfähigkeit von Berufsgesellschaften als GmbH & Co. KG in das Handelsregister

Am informierte die WPK (abrufbar unter http://go.nwb.de/t70oh) über den Beschluss des , nach dem eine GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft auch dann in das Handelsregister eingetragen werden kann, wenn ihre Treuhandtätigkeit nur eine geringe Rolle spielt. Nach Auffassung der WPK ist diese Entscheidung auf Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften übertragbar und beantwortet für viele Berufsangehörige eine sehr bedeutsame Frage. In ihrer Meldung skizziert die WPK die Entscheidungsgründe des BGH wie folgt: „Der BGH stellt klar, dass § 49 StBerG, der berufsrechtlich (GmbH & Co.) KG für Steuerberatungsgesellschaften zulässt, gegenüber dem HGB eine spezialgesetzliche Regelung darstellt. Die Vorschrift des StBerG ist der entsprechenden Regelu...

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