Arbeitshilfe Januar2016

Kindergeldanspruch für ein in Italien bei der getrennt lebenden Ehefrau wohnendes Kind

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Hat ein in Deutschland wohnender, erwerbstätiger italienischer Staatsangehöriger Anspruch auf Kindergeld, wenn nicht er, sondern die in Italien getrennt lebende Ehefrau das Kind in ihren Haushalt aufgenommen hat?

Oder ist die Ehefrau gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB FAAAE-78126