NWB Nr. 41 vom Seite 3049

Traditionelle Namen?!

Beate A. Blechschmidt | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Etwas mehr Kreativität

Böse Stimmen behaupten, dass Eltern in den letzten Jahren immer „erfindungsreicher“ werden, wenn es um die Namen ihrer Sprösslinge geht: Tatum Fortuna, Lenia-Philine Frida, Kinston-Maddox Sean-Preston Jayden-James – um nur einige Beispiele zu nennen. Je ausgefallener, desto besser; so könnte man meinen. Sich „von der Masse abzuheben“ und einen Namen zu wählen, den man so noch nie gehört hat, scheint sich zum Volkssport zu entwickeln. Aber nicht nur Eltern sind auf der Suche nach immer neuen Namen. So ähnlich scheint es auch in der Steuergesetzgebung zu sein. War es jahrelange Tradition, bei Jahressteuergesetzen lediglich die Jahreszahl anzupassen, ist seit 2013 hier etwas mehr „Kreativität“ zu verzeichnen. So freuen wir uns in diesem Jahr über das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (Zollkodex-Anpassungsgesetz). Bei dem es sich ja im Prinzip, gewissermaßen, faktisch, quasi also im Ergebnis eigentlich schon um ein Jahressteuergesetz handelt.

Denn anders als der Name vermuten lässt, liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf der „Änderung weiterer steuerlichen Vorschriften“. So enthält der Gesetzentwurf u. a. die Definition einer Erstausbildung – mit weitreichenden Folgen, denn war es bisher aufgrund der Rechtsprechung möglich nach Vorschaltung einer kurzen „Ausbildung“ als Taxi- oder Skilehrer die Aufwendungen für ein anschließendes Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzuziehen, scheidet diese Möglichkeit nach neuer Definition nunmehr aus. Auch die Rechtsprechung zu Betriebsveranstaltungen steht vor der Aufhebung. Zwar soll die Freigrenze von 110 € auf 150 € angehoben werden, allerdings wird dafür im Gegenzug die Bemessungsgrundlage ausgedehnt. Und auch die Mitteilungspflichten der Finanzbehörden zur Bekämpfung der Geldwäsche sollen erweitert werden. Eine Verbesserung für Steuerpflichtige ist dagegen im Bereich der Zuwendungen für Beratungs- und Notbetreuungsleistungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geplant. Der Gesetzentwurf enthält also alles, was man von einem „echten“ Jahressteuergesetz erwarten würde. Hörster gibt ab Seite 3049 eine erste Orientierung über die wichtigsten Rechtsänderungen. – Im Kabinettsentwurf nicht mehr enthalten ist dagegen die noch im Referentenentwurf angedachte Neuregelung des § 1 Abs. 2a GrEStG, mit der definiert werden sollte, unter welchen Voraussetzungen mittelbare Anteilsübertragungen der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen seien (s. NWB 39/2014 S. 2919). Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Länder diese Regelung im Laufe des parlamentarischen Verfahrens wieder einbringen.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB 2014 Seite 3049
NAAAE-74461