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Struktur des Eigenkapitalspiegels im HGB-Konzernabschluss – DRS 7 und E-DRS 29
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
[i]Kirsch, Entwurf des neuen DRS-Standards zum Konzerneigenkapital, StuB 7/2014 S. 249 NWB FAAAE-61057 Der HGB-Konzernabschluss besteht nach § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB nicht nur aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sondern auch aus der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. Indes gibt das Gesetz für den Eigenkapitalspiegel keine Gliederung oder Darstellungsform vor. Diese Lücke schließt bislang DRS 7 „Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis“, der ursprünglich aus dem Jahre 2001 stammt und seine letzte Änderung 2010 erfahren hat. Nun hat das DRSC am den Entwurf E-DRS 29 „Konzerneigenkapital“ veröffentlicht, der den DRS 7 frühestens mit Wirkung ab 2015 ersetzen soll.
Der neue E-DRS 29 enthält gegenüber dem alten DRS 7 einige sinnvolle Präzisierungen: Erstmals wendet er sich ausführlich dem Thema der Abbildung eigener Anteile im Eigenkapitalspiegel zu.