Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen bei gemischt genutzten Gebäuden
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-60411„Früher war alles besser“. Ob diese Floskel auch auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Gebäuden zutrifft, sollte jeder für sich selbst entscheiden. Aber zumindest einfacher ist es seit der Einführung des § 15 Abs. 1b UStG und der VNLTO-Entscheidung des NWB FAAAD-15376) für Unternehmer, die Gebäude gemischt nutzen, mit Sicherheit nicht geworden. In seinem „Jahresendschreiben“ zum UStAE (vom , BStBl 2013 I S. 1627) versteckt, nimmt das BMF aus seiner Sicht eine Klarstellung vor, die aber den einen oder anderen Unternehmer oder Steuerberater stutzig machen könnte. Zudem stellt sich die Frage, ob nach der Einführung des Vorsteuerausschlusses in § 15 Abs. 1b UStG bei sonstigen Leistungen überhaupt eine spätere Korrektur über § 15a UStG erfolgen kann/darf.
Ausführlicher Beitrag s..
Neue Aussage des BMF zu gemischt genutzten Gebäuden
[i]Kein objektbezogener BestandschutzIn seinem „Jahresendschreiben“ vom führt das BMF unter Abschn. I Rn. 68 aus, dass die in § 27 Abs. 16 UStG verfügte Übergangsregelung bei „Altgebäuden“ nicht das gesamte Gebäude und sämtliche zukünftigen Leistungsbezüge schützt, sondern sich der Bestandsschutz nur auf die (ursprünglichen) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beziehen soll. Von daher kom...