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NWB BB 4/2014 S. 102

Archivierung: Thermobelege kopieren oder scannen

Thermobelege in Form von Kassenbons, wie sie z. B. von Tankstellen oder Restaurants ausgegeben werden, verblassen nach ein paar Jahren und werden unleserlich. Damit drohen Probleme bei einer möglichen Steuerprüfung, weil die Prüfer dann z. B. den Vorsteuerabzug nicht mehr anerkennen.

Abhilfe kann man nur schaffen, wenn die Belege kopiert oder eingescannt und dann zehn Jahre archiviert werden.

Literatur-Tipp

Mehr Informationen für eine rechtssichere Archivierung und zu verschieden Aufbewahrungsfristen erhalten Sie in Krok, Aufbewahrungsfristen: Hinweise für eine rechtssichere Archivierung, NWB-BB 1/2014 S. 27 NWB XAAAE-51438.

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