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NWB-BB Nr. 3 vom Seite 75

Haftungsfalle Bürgschaft

So begrenzen Sie den Umfang auf ein Mindestmaß

Martin Dieter Herke

Es ist das legitime Recht von Banken, dass sie bei der Kreditvergabe Sicherheiten verlangen. Sicherheiten ja, aber wie viele und welche? Was ist angemessen? Was ist überzogen? Häufig fordern Banken zusätzlich zu einer Grundschuld oder einer anderen Sachsicherheit auch noch eine Bürgschaft oder verlangen, dass eine Sicherheit nochmals mit einer anderen Sicherheit abgesichert wird. Mandanten, die zur Minderung ihres persönlichen Risikos eine haftungsbeschränkende Gesellschaftsform gewählt haben, sollten mit einer Bürgschaftsübernahme jedoch zurückhaltend umgehen, denn dadurch wird in den meisten Fällen die Haftungsbeschränkung ad absurdum geführt. Auch bei dem Umfang der Kreditabsicherung sollte die Verhältnismäßigkeit zwischen Risiko und Absicherung gewahrt bleiben. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie für Ihre Mandanten die „richtige“ Bürgschaftsstrategie für Zwecke der Kreditabsicherung wählen.

I. Für wen ist eine Bürgschaftsübernahme überhaupt relevant?

Eine Bürgschaftsübernahme ist nur bei Kreditnehmern mit haftungsbeschränkender Gesellschaftsrechtsform von Bedeutung. Einzelunternehmer haften beispielsweise ohnehin persönlich und umfassend, also so...

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