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IWB Nr. 24 vom Seite 868

Verrechnungspreise auf den Philippinen

Dipl.-Vw. Claas Buurman, Steuerberater und Dipl.-Kffr. Franziska Schaller, Service Line Transfer Pricing von Deloitte, Berlin/Frankfurt/M.

I. Verrechnungspreisrichtlinien RR No. 2–2013

Mit [i]Inhaltlich starke Nähe zum OECD-Musterden Revenue Regulations No. 2–2013 vom erließ das philippinische Bureau of Internal Revenue (BIR) neue Verrechnungspreisrichtlinien, die am in Kraft getreten sind. Diese Regelungen finden Anwendung auf konzerninterne Transaktionen, die nach dem durchgeführt werden. Die neuen Verrechnungspreisrichtlinien basieren weitestgehend auf den OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen.

1. Anwendungsbereich

Die [i]Geltung auch für rein inländische TransaktionenRR No. 2–2013 sind sowohl auf inländische als auch auf grenzüberschreitende Transaktionen mit verbundenen Unternehmen anzuwenden. Hinsichtlich der konzerninternen Transaktionen zwischen Steuerinländern liegt das Augenmerk des BIR insbesondere auf Unternehmen, deren Vertragspartner besondere steuerliche Vorteile – etwa durch deren Ansiedlung in einer der über 100 speziell eingerichteten Sonderwirtschaftszonen (den Philippine Economic Zone Authorities – PETA-Zones) – genießen.

2. Die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes

Die [i]Dreistufiger Ansatz Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach den RR No. 2–2013 erfolgt in einem dreistufigen Ansatz: Zunächst wird eine Vergleichsanalyse, ...

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