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Vorausgefüllte Steuererklärung: BMF veröffentlicht Vollmachtsformular
[i]Weitere Informationen und Vollmachtsformular hier: http://www.bstbk.de/de/themen/Vollmachtsdatenbank/Das Bundesministerium der Finanzen hat ein standardisiertes Vollmachtsformular für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten veröffentlicht. Im Rahmen des Projekts „Vorausgefüllte Steuererklärung“ (VaSt) erhalten Steuerberater damit über die Nutzung der Vollmachtsdatenbank (VDB) einen unkomplizierten Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Mandantendaten. Ab Anfang 2014 können zur Erleichterung der Erstellung der Einkommensteuererklärungen eine Vielzahl der zu einem Steuerpflichtigen bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten eingesehen und abgerufen werden. [i]Beruf aktuell, NWB 44/2013 S. 3497Unter dem Stichwort „Vorausgefüllte Steuererklärung“ (VaSt) werden insbesondere solche Daten zum Abruf bereitgestellt, die von Dritten an die Finanzverwaltung übermittelt worden sind. Der Umfang der bereitgestellten Daten soll sukzessive erweitert werden.