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Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung – Auf die richtige Durchführung kommt es an
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAE-46844 Werkverträge haben die politische Diskussion vor den Bundestagswahlen geprägt. Sie werden vielfach völlig undifferenziert mit prekären Beschäftigungsverhältnissen gleichgesetzt. Da die Arbeitnehmerüberlassung als Instrument des Fremdpersonaleinsatzes im Nachgang der AÜG-Novelle – insbesondere angesichts erheblicher Auslegungsstreitigkeiten bezüglich des Merkmals „vorübergehend” in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG – (derzeit) riskant und rechtsunsicher ist, suchen Unternehmen nach (vermeintlich) bewährten Alternativen. Werk- bzw. Dienstleistungsverträge können ein taugliches (Gestaltungs-)Mittel sein. Die Rechtsprechung betrachtet entsprechende Gestaltungen, bei denen Fremdpersonal in dem Betrieb des Auftragnehmers „eingegliedert” werden, zunehmend kritisch (zuletzt ). Angesichts dieser Entwicklung sollte besonderes Augenmerk auf eine rechtlich „saubere” Ausgestaltung und praktische Umsetzung der Vertragsbeziehungen gelegt werden.
Ausführlicher Beitrag s..
Abgrenzung Werk-/Dienstvertrag von Arbeitnehmerüberlassung
[i]Bewertung richtet sich nach tatsächlichen VerhältnissenZu arbeitsrechtsrechtlichen Weisungen ist allein der Arbeitgeber befugt. Der Auftragnehmer darf le...