Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesellschaftsrecht | Gründung einer vermögensverwaltenden Familien-KG unter Beteiligung Minderjähriger
Sollen minderjährige Kinder an einer Gesellschaft beteiligt werden, bedürfen ihre Eltern als gesetzliche Vertreter sowohl bei deren originären Beitritt anlässlich der Gründung wie auch bei einem späteren Gesellschaftseintritt im Zuge einer (unentgeltlichen) Übertragung von (elterlichen) Gesellschaftsanteilen (§ 1643 Abs. 1, § 1822 Nr. 3 BGB) zumindest dann der Zustimmung durch das Familiengericht, wenn der Gesellschaftsvertrag zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird. Der Begriff des Erwerbsgeschäfts umfasst dabei jede regelmäßig ausgeübte, auf selbständigen Erwerb gerichtete Tätigkeit, [i]infoCenter „Familiengesellschaft” NWB RAAAB-04809 die mit dem Willen der Gewinnerzielung betrieben wird und auf eine gewisse Dauer angelegt ist. Diese Voraussetzungen sind bei der Verwaltung privaten Vermögens, insbesondere von Grundbesi...