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Lohnsteuer | Zukunftssicherungsleistungen und 44 €-Freigrenze
Das zur Frage, ob für Beiträge des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers (z. B. private Pflegezusatz- und Krankentagegeldversicherung) die 44 €-Freigrenze für Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG; ab 2014: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) anzuwenden ist, Stellung genommen. Die Grundsätze des Schreibens sind erstmals auf den laufenden [i]infoCenter „Sachbezüge” NWB BAAAB-05698 Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31. 12. 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. 12. 2013 zufließen.