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Einkommensteuer | Unentgeltliche Nutzung einer Ferienimmobilie als verdeckte Gewinnausschüttung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die unentgeltliche Nutzung der in Spanien belegenen Ferienimmobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Sociedad Limitada durch deren in Deutschland ansässige Gesellschafter kann bei den Gesellschaftern als verdeckte Gewinnausschüttung in Gestalt der verhinderten Vermögensmehrung zu behandeln sein. (2) Das Besteuerungsrecht an einer solchen verdeckten Gewinnausschüttung gebührt Deutschland – mit jeweils unterschiedlichen Folgen für die Anrechnung spanischer Ertragsteuern – entweder nach Art. 10 Abs. 3 i. V. mit Abs. 1 oder nach Art. 21 DBA-Spanien, nicht aber Spanien nach Art. 6 Abs. 3 i. V. mit Abs. 1 DBA-Spanien.
Ertragsteuerlich ist es nach diesem Verständnis für in Deutschland unbeschränk...