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Umsatzsteuer | Bemessungsgrundlage für Kantinenessen nach (fiktivem) marktüblichen Entgelt
Das zur Höhe der Bemessungsgrundlage für die Abgabe von Mittagessen an Arbeitnehmer in einer Kantine des Arbeitgebers, die von einem Subunternehmer bewirtschaftet wird, Stellung genommen. Im Streitfall kam das Finanzgericht zu dem Ergebnis, dass die Umsätze weder nach dem von den Arbeitnehmern aufgewendeten (verbilligten) Entgelt noch nach der sog. Mindestbemessungsgrundlage zu bemessen sind. Die Umsätze seien – so das Finanzgericht – vielmehr in Höhe des zwischen diesen Beträgen liegenden marktüblichen Entgelts zu versteuern. Das Finanzgericht hat die Revision zum BFH zugelassen. [i]Went, NWB 39/2013 S. 3076Ein Aktenzeichen des BFH ist noch nicht veröffentlicht.