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Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung an das Schwiegerkind
Der BFH hatte erneut einen Fall der sog. Kettenschenkung zu entscheiden. Im Urteilsfall erhielt ein Sohn von seiner Mutter mit notariell beurkundetem Vertrag Wohnungseigentum bestehend aus einer Eigentumswohnung und damit verbundenen Miteigentumsanteilen an weiteren Grundstücken geschenkt. Als Gegenleistung wurden zugunsten der Mutter ein Wohnrecht sowie durch Reallast gesicherte Ansprüche auf Wart und Pflege sowie ein Anspruch auf ein standesgemäßes Begräbnis vereinbart. Zudem musste der Sohn sich das Übertragene auf seinen Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen. Mit weiterer Urkunde vom selben Tag übertrug der Sohn die Hälfte des ihm von seiner Mutter übertragenen Grundbesitzes an seine Ehefrau (Klägerin). Der Sohn sollte beim Tode seiner Frau oder im Falle der Ehescheidung zur Rückübertragung berechtigt sein. Die Auflassung sollte im Rahmen einer sog. Kettenauflassung, ohne Zwischeneintragung des Sohnes im Grundbuch, erfolgen. Das beklagte Finanzamt ging ebenso wie das erstinstanzliche Finanzgericht von einer Schenkung der Mutter zur Hälfte an den Sohn und dessen Ehefrau aus, da der Sohn als Zwischenerwerber nicht bereichert gewesen sei, soweit er so...