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Künstlersozialabgabe steigt erneut
Mit der Künstlersozialabgabe-Verordnung [i]infoCenter „Künstlersozialversicherung” NWB SAAAC-89667 2014 (BGBl 2013 I S. 3618) wurde der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse (KSA) auf 5,2 % festgelegt. Diese deutliche Anhebung (alter Wert: 4,1 %) ist bereits die zweite Erhöhung in Folge. Für die abgabepflichtigen Verwerter künstlerischer/publizistischer Leistungen steigen die Ausgaben deutlich.