Arbeitshilfe Januar2016

Kindergeld für ein in Frankreich bei der Kindesmutter lebendes Kind

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Steht dem Kläger in Deutschland für seine in Frankreich bei der Mutter lebende Tochter Kindergeld zu, da in Frankreich Familienleistungen erst ab dem zweiten Kind gewährt werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB PAAAE-46284