Arbeitshilfe April 2016

Tarifbegünstigung des § 34 EStG bei einer Entschädigung, die auf den späteren Ausgleichsanspruch als Handelsvertreter angerechnet wird

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Vertraglich vereinbarte Abschlagszahlung an einen Handelsvertreter, die - unter Absenkung der Provisionssätze - auf den späteren Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB angerechnet wird, als nach § 34 EStG tarifbegünstigte Entschädigung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB YAAAE-44259