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Unentgeltliche Wertabgaben aus unternehmerischen Gründen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-43306 Mit (BStBl 2013 II S. 412) hat der BFH entschieden, dass die unentgeltliche Abgabe von Blutzuckermessgeräte-Sets über Ärzte, Schulungszentren und Laboreinrichtungen an Diabetiker der Wertabgabenbesteuerung nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG unterliegt. Die hier aufgezeigten Auswirkungen ergeben sich nicht nur bei der unentgeltlichen Abgabe von Bluzuckermessgeräte-Sets, sondern vielmehr bei allen Lebenssachverhalten, bei denen aus unternehmerischen Gründen Gratisprodukte abgegeben werden.
Ausführlicher Beitrag s..
Sachverhalt
[i]Kostenlose Abgabe von Diabetiker-Sets durch ausgewählte AbgabeeinrichtungenDie Klägerin stellte sowohl Blutzuckermessgeräte als auch die zur Nutzung erforderlichen Teststreifen her. Im Streitjahr erfolgte die Abgabe für gewöhnlich in Form von sog. Starter-Kits unentgeltlich über Ärzte, Schulungszentren und Laboreinrichtungen an Diabetiker, vereinzelt aber auch entgeltlich an bestimmte Händler.
Urteil des BFH
[i]BFH bejaht WertabgabenbesteuerungDer BFH beurteilte die über Ärzte, Schulungszentren und Laboreinrichtungen an Diabetiker abgegebenen Blutzuckermessgeräte ausdrücklich nicht als Warenmuster. Vielmehr bejahte er grundsätzlich die Wertabgabenbesteuerung i. S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG.
[i]Evtl. Geschenke von geringem WertIm Rahmen der Urteilsfindung schloss der BFH auch die mögl...