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Lohnsteuer | Fahrtkosten während der sog. Probezeit
Im Urteilsfall war streitig, ob Fahrtkosten während einer sechsmonatigen Probezeit als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Ansatz mit 0,30 € je Entfernungskilometer) einzuordnen oder nach Dienstreisegrundsätzen (Ansatz mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer) als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Laut ist für die Fahrtkosten zu einer Arbeitsstätte des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer grds. dauerhaft zugeordnet ist, während der sog. Probezeit lediglich die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG zu berücksichtigen. Nach Auffassung des Finanzgerichts handelte es sich von Beginn an um eine dauerhaft angelegte berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers in einer Betriebsstätte des Arbeitgebers, dem auch die Vereinbarung einer Prob...