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IWB Nr. 12 vom Seite 427

Deutsch-brasilianisches Abkommen über Soziale Sicherheit

Erste Betrachtungen zum Abkommen

Ulrich Buschermöhle

[i]Gesetz zu dem Abkommen vom 3. 12. 2009 zwischen Deutschland und Brasilien über Soziale Sicherheit, BGBl 2010 II S. 918Durch den vor kurzem erfolgten Austausch der Ratifikationsurkunden ist nunmehr das deutsch-brasilianische Abkommen über Soziale Sicherheit, welches am unterzeichnet wurde, zum in Kraft getreten. Neben beispielsweise Argentinien, Cap Verde, Griechenland, Spanien, Italien oder Paraguay ist Deutschland gegenwärtig eines der wenigen Länder, mit dem Brasilien ein Abkommen über Soziale Sicherheit abgeschlossen hat. Durch das Abkommen sollen die über Jahrzehnte gewachsenen sozialrechtlichen Beziehungen geregelt werden. Hiervon sind neben den Beziehern von Rentenleistungen insbesondere auch Arbeitnehmer betroffen, die von ihrem Arbeitgeber zur vorübergehenden Ausübung einer Beschäftigung in dem anderen Land eingesetzt werden. Die betroffenen Arbeitgeber und -nehmer werden durch die Regelungen im Abkommen in bestimmten Fällen eine Doppelversicherung und damit eine doppelte Beitragsbelastung vermeiden. Diese Personen werden i. d. R. weiterhin den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften Deutschlands unterliegen. Das Abkommenswerk gliedert sich in das eigentliche Abkommen, ein Schlussprotokoll und eine Durchführungsvereinbarung. Ergänzt wird dies durch ein...

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