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AltvVerbG: Mehr Transparenz bei geförderten Altersvorsorgeprodukten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-38735 Mit dem am beschlossenen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) will der Gesetzgeber die Transparenz und Ausgestaltung der geförderten Altersvorsorgeprodukte verbessern und deren Vergleichbarkeit erleichtern. Zu den Kernpunkten des Gesetzes gehören – neben den in NWB 25/2013 vorgestellten Neuerungen – die Einführung eines anbieterübergreifenden Produktinformationsblatts, eine einheitliche Kostenstruktur und eine Deckelung der bei einem Vertragswechsel anfallenden Kosten. Neu eingeführt wird auch die Pflicht des Anbieters, den Anleger spätestens drei Monate vor Beginn der Auszahlungsphase über die Höhe seiner Altersleistungen zu informieren. Mit dieser Informationspflicht geht einher, dass der Anleger das Recht bekommt, zu Auszahlungsbeginn unter Berücksichtigung der Nominalwertzusage seinen Anbieter zu wechseln.
Ausführlichen Beitrag .
Produktinformationsblatt
[i]Einfacherer ProduktvergleichDas Produktinformationsblatt, das einheitlich sowohl für Altersvorsorgeverträge als auch für Basisrentenverträge eingeführt wird, soll dem Verbraucher in gebündelter, verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen. Der Anbieter muss s...