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Verbraucherschutz beim Immobilienerwerb
[i]www.bundesrat.de; Parlamentsmaterialien; Beratungsvorgang 359/13Die Länder haben am das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren gebilligt, das die Verbraucher besser vor dem Erwerb sog. Schrottimmobilien schützen soll. Das Gesetz schließt zur Stärkung des Verbraucherschutzes noch vorhandene Rechtslücken im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien und verbessert die Dienstaufsicht über die Notare. Aufgrund dieser Rechtslücken ist bisher das Geschäftsmodell praktiziert worden, sog. Schrottimmobilien als Vermögensanlage oder Altersvorsorge an Verbraucher zu verkaufen (Verkehrswert häufig erheblich niedriger als zur Finanzierung aufgenommener Kredit) mit der Folge, dass bei vorzeitigem Verkauf oder zwangsweiser Verwertung die Verbraucher teils existenzbedrohende Verluste erlitten haben. Das notarielle Beurkundungsverfahren hatte seine verbraucherschützende Wirkung nicht entfalten können.