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Die Betriebsaufspaltung als Finanzierungsinstrument des (vorläufigen) Insolvenzverwalters
Eine Haftungsfalle für Steuerberater
[i]Hölscheidt, NWB 13/2013 S. 944; Butler, NWB 36/2012 S. 2925; Ehlers, NWB 37/2011 S. 3120Das Konstrukt der Betriebsaufspaltung wird in der Praxis häufig gewählt, um eine Haftungsbegrenzung zu erreichen: Die Betriebsgesellschaft ist im klassischen Fall als GmbH tätig, das Besitzunternehmen als Einzelunternehmen hält dagegen die Unternehmenswerte und überlässt diese gegen Entgelt der GmbH. Die Betriebsaufspaltung zielt somit darauf ab, das Haftungsrisiko aus dem laufenden Geschäftsbetrieb auf eine „vermögenslose” Betriebsgesellschaft zu verlagern. Im Gegenzug wird das Besitzunternehmen von den [i]Waza/Uhländer, Insolvenzen und Steuern, 10. Aufl., NWB Verlag Herne, lieferbar ab August 2013, ISBN: 978-3-482-41160-1; Söffing/Micker, Die Betriebsaufspaltung, 5. Aufl. 2013; NWB Verlag Herne, ISBN: 978-3-482-49975-3Risiken aus dem laufenden Geschäftsbetrieb abgeschirmt. Kommt es zu einer Schieflage der Betriebsgesellschaft, die ggf. in der Insolvenz mündet, kann durch eine Betriebsaufspaltung das Vermögen des Besitzunternehmers vor dem unmittelbaren Zugriff der Gläubiger der Betriebsgesellschaft geschützt werden. Dieser Grundsatz gilt allerdings nicht für das Steuerschuldverhältnis. Der nachfolgende Beitrag nimmt sich deshalb dieser Problematik an und beleuchtet die klassische Betriebsaufspaltung in Form einer Einmann-GmbH und deren (vorläufige) Insolvenz aus dem Blickwinkel des Insolvenzverwalters der ...