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Der Leistungsempfänger als Steuerschuldner in der Umsatzsteuer
Wie funktioniert die Umkehr der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG?
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage NWB Infos für Steuerfachangestellte, Ausgabe 1 zu NWB Heft 26/2013.
Grundsätzlich schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer. § 13b UStG regelt die Ausnahme von diesem Grundsatz und bestimmt isoliert von den §§ 13, 13a UStG einen abweichenden Steuerschuldner und Zeitpunkt der Steuerentstehung. Unionsrechtlich beruht § 13b UStG im Wesentlichen auf Art. 192a ff. der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL). Neben der Betrugsbekämpfung hat § 13b UStG auch die Vereinfachung der Deklaration zum Ziel, da bspw. die steuerliche Registrierung im Staat der Leistungserbringung regelmäßig unterbleiben kann.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) sind aufrufbar:
ein Grundlagen-Beitrag „Reverse-Charge-Verfahren” NWB YAAAE-26319,
ein infoCenter-Beitrag „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers” NWB HAAAB-14246,
ein infoCenter-Beitrag „Rechnungen und Gutschriften” NWB KAAAC-40697 und
eine Übersicht über die erforderlichen Rechnungsbestandteile NWB EAAAE-33283.
I. Was ist das Ziel der Vorschrift § 13b UStG?
[i]Missbrauchsbekämpfung Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger (sog. Reverse-Charge) wird als eine Maßnahme zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs angesehen. Durch eine ...