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Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform verabschiedet
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAE-37204 Das am vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (BT-Drucks. 17/13535) befasst sich vorrangig mit der Verbraucherinsolvenz und dem Restschuldbefreiungsverfahren im Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen. Der Weg in die Verbraucherinsolvenz bleibt für den Schuldner unverändert aufwendig. Hinsichtlich der Verfahrensabwicklung wird das Verbraucherinsolvenzverfahren dem Regelinsolvenzverfahren angeglichen. Das Restschuldbefreiungsverfahren kann sich von sechs, in Fällen der überobligatorischen Gläubigerbefriedigung auf drei und bei Massekostendeckung auf fünf Jahre verkürzen. Das System der Versagungsgründe wird geringfügig modifiziert. Formelle Hürden für Versagungsanträge von Gläubigern werden abgebaut. Daneben gibt es eine Vielzahl mehr oder weniger relevanter Detailregelungen.
Ausführlichen Beitrag .
Gesetzgebungsprozess
[i]Viel diskutiertReferenten- und Regierungsentwurf sahen noch verhältnismäßig weitreichende Änderungen wie beispielsweise die Übertragung der Zuständigkeit in Verbraucherinsolvenzverfahren vom Richter auf den Rechtspfleger, di...