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Mietrecht | Mietminderung wegen unzureichender Schallisolierung
Bei Sachmängeln einer gemieteten Wohnung ist der Mieter zur Minderung der Miete berechtigt (§ 536 Abs. 1 BGB). Liegt keine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung vor, ist der vom Vermieter geschuldete Standard die Einhaltung der technischen Normen bei Errichtung des Gebäudes oder Vornahme baulicher Änderungen. Im vorliegenden Fall hatte der klagende Wohnungsmieter wegen mangelhafter Schallisolierung die Miete mit einem Minderungsvorbehalt von 20 % gezahlt und [i]Zum neuen Mietrecht Horst, NWB 9/2013 S. 614verlangt Rückzahlung der insoweit nach seiner Ansicht zu viel gezahlten Miete. Die Wohnung befindet sich in einem im 2. Weltkrieg beschädigten Gebäude, das 1952 wieder aufgebaut wurde. Im Jahr 2003 ließ die beklagte Vermieterin in der über der Wohnung des Klägers gelegenen Dachgeschosswohnung Bauarbeiten du...