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Umsatzsteuer | Steuerfreiheit der Umsätze einer selbständigen Musiklehrerin
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die im Rahmen einer Franchising-Vereinbarung als Einzelunternehmerin eine Musikschule betreibende Erzieherin kann sich für die Umsatzsteuerfreiheit ihrer Umsätze auf die für Privatlehrer geltende Vorschrift des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL berufen. (2) Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht” i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystemRL beschränkt sich nicht auf Unterricht, der zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung einer Qualifikation führt oder eine Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit vermittelt, sondern schließt andere Tätigkeiten ein, bei denen die Unterweisung in Schulen und Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler oder Studier...